Bei Ihrer Immatrikulation haben Sie gemäß Art. 87 Abs 2 Satz 1 Nr. 2 BayHIG Ihr Geschlecht angegeben. Eine Änderung dieser Geschlechtsangabe können Sie durch einen formlosen schriftlichen Antrag bei Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei beantragen. Es werden hierfür keine Nachweise benötigt.
Folgende Angaben sind nach § 22 Abs. 3 PStG möglich:
- weiblich
- männlich
- divers
- ohne Angabe
Bitte werfen Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU oder senden ihn an folgende Adresse:
LMU München
Studentenkanzlei SG 2
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht per E-Mail gestellt werden kann.
Die Nachweispflicht bei Namensänderungen bleibt hiervon unberührt.